Es ist unvermeidbar, im Zuge von Bauarbeiten fremden Grund und Boden zu betreten und zu beanspruchen. Jeder Eigentümer und/ oder Bewirtschafter erhält hierfür selbstverständlich eine Entschädigung.
Akribisch wird sowohl vor, während als auch nach den Bauarbeiten jeglicher Ur-/Zustand als auch jeglicher Eingriff in fremden Grund und Boden dokumentiert, bewertet und anschließend in Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer/ Bewirtschafter entschädigt und die Phase der Rekultivierung/ Wiederaufforstung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist begleitet.
Hier unterstützt uns mit all seinem Fachwissen
Herr Lutz Hessel
Tel.: 0162 7695124
E-Mail: lutz.hessel@wp-grimma.de