Weishaupt Planungen GmbH

AGB

Einkaufs- und Auftragsbedingungen
Weishaupt Planungen GmbH (Stand 01.11.2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB & EU-DSGVO-konforme Information zur Datenverarbeitung 

  1. Allgemeiner Geltungsbereich 
  • Für unsere Bestellungen und Beauftragungen sowie deren Abwicklung gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufs- und Auftragsbedingungen. Bedingungen unseres Vertragspartners (des Lieferanten), die davon abweichen sind für uns unverbindlich, auch wenn der Vertragspartner angibt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen. Bedingungen, welche von diesen abweichen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  • Die Einkaufs- und Auftragsbedingungen werden spätestens mit der Auftragsbestätigung oder mit Ausführungsbeginn angenommen. Unsere Einkaufs- und Auftragsbedingungen gelten auch für alle künftigen Bestellungen und Beauftragungen sowie deren Abwicklung mit dem Vertragspartner (Lieferanten) und deren evtl. Nachunternehmern.
  • Sollte durch den Vertragspartner im Zuge der Auftragsabwicklung beabsichtigt sein, Nachunternehmer einzubeziehen, ist uns dies schriftlich mitzuteilen und durch uns bestätigen zu lassen.
  • Unsere Einkaufs- und Auftragsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. 
  1. Zeichnungen und andere Unterlagen 
  • Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Dateien, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen u. a., die dem Vertragspartner überlassen sind, bleiben unser – auch geistiges – Eigentum. Diese dürfen für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und Dritten nur hierfür zugänglich gemacht werden. Durch unsere Zustimmung zu Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen technischen Unterlagen wird die alleinige Verantwortung des Vertragspartners für seine Lieferungen und Leistungen nicht berührt. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
  • Der Lieferant ist verpflichtet, uns von jeder Inanspruchnahme Dritter auf Grund von Schutzrechtsverletzungen durch die Benutzung oder den Weiterverkauf der gelieferten Waren oder durch die Nutzung der Leistung freizustellen.
  1. Lieferzeit / Vertragsstrafe 
  • Die vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen nicht eingehalten werden können. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung.
  • Bei Verzug des Vertragspartners können wir nach fruchtlosem Ablauf einer dem Vertragspartner gesetzten Nachfrist von längstens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung des Vertrages verlangen. Der Vertragspartner haftet nicht auf Schadenersatz statt der Leistung des Vertrages infolge des Verzuges, sofern er nachweist, dass er die Überschreitung der Lieferfristen nicht zu vertreten hat. Eine Nachfristsetzung ist entbehrlich, soweit wir einen Interessenwegfall nachgewiesen haben. Im Übrigen bleibt uns das Recht zum sofortigen Rücktritt vorbehalten, wenn der Vertragspartner zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer genau bestimmten Zeit die Leistung nicht bewirkt.
  • Bei Vertragsauflösung dürfen wir Teillieferungen behalten, sofern wir an der übrigen Teilleistung kein Interesse mehr haben.
  • Bei Verzug des Vertragspartners stehen uns für jede angefangene Woche Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe von 1 %, maximal 5 %, bezogen auf den Gesamtwert des Auftrages zu. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatz wird die Vertragsstrafe angerechnet. Dem Vertragspartner steht das Recht zu, uns nachzuweisen, daß infolge des Verzuges kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Soweit der Schadensersatz die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt, ist die weitergehende Geltendmachung des Schadensersatzanspruches durch die pauschalisierte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen.
  • Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch bei der Annahme der Ware die Vertragsstrafe sowie einen eventuell weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  1. Lieferung/Gefahrübergang/Abnahme 
  • Die Lieferung und der Versand sind frei von Spesen, auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners an die von uns bestimmte Empfangsstelle, wenn diese nicht vorgeschrieben ist, an unseren Betriebssitz auszuführen. Sofern eine Preisberechnung ab Werk oder ab Verkaufslager des Lieferanten vereinbart ist, sind die Sendungen zu den jeweils niedrigsten Kosten zu befördern, soweit wir nicht ausdrücklich eine bestimmte Beförderungsart vorschreiben. Auch in den vorgezeichneten Fällen geht die Gefahr erst mit dem Empfang der Ware oder Leistung durch uns auf uns über.
  • Für den Fall, dass der Auftragnehmer Planleistungen erbringt oder im Rahmen eines Werklieferungsvertrages unvertretbare bewegliche Sachen herstellt oder erzeugt, bedarf es einer förmlichen Abnahme. Die Form der Abnahme ist gewahrt, wenn über die Abnahme eine Niederschrift aufgenommen ist, in der etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und etwaiger Vertragsstrafen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers genannt sind. Die Niederschrift ist von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung.
  1. Verpackung
  • Die Verpackung ist, soweit sich der vereinbarte Preis nicht einschließlich Verpackung versteht, zum Selbstkostenpreis abzurechnen. Bei Rücksendung des wiederverwertbaren Verpackungsmaterials ist deshalb der gesamte Verpackungspreis gutzuschreiben.
  1. Preisänderungen
  • Soweit unser Auftraggeber nachweislich seine Disposition ändert und wir infolge dessen unsere Leistungen mit einem anderen Inhalt erbringen müssten bzw. unseren Auftrag hinsichtlich Art und Menge der geänderten Positionen unseres Auftraggebers anpassen müssten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt jedoch unter beiderseitiger Beachtung der Wertung in § 649 BGB. 
  1. Zahlungsbedingungen
  • Abgesehen von den besonders vereinbarten Zahlungs- und Fälligkeitsbedingungen setzt die Fälligkeit der Forderung des Vertragspartners uns gegenüber eine prüfungsfähige, unseren Anforderungen entsprechende Rechnung und die vollständige und mängelfreie Erfüllung voraus. Als Anlage zu jeder Rechnung muss ein ordnungsgemäß ausgefüllter von uns unterschriebener Liefer- und Leistungsnachweis entsprechend unserem Vordruck beigefügt sein. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige und/oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen.
  • Sollten keine individuellen Absprachen in dieser Bestellung (siehe Vorderseite) zugrunde liegen, erfolgt bei Skontogewährung die Mitteilung: – bis zu 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder bis zu 30 Tagen netto.
  1. Mängelrügen

Wir untersuchen entsprechend dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang die eingetroffene Ware auf Mängel. Soweit sich dabei ein Mangel zeigt, oder soweit die Ware nicht der bestellten Ware entspricht, werden wir dieses innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Ware rügen. Zeigt sich später ein Mangel, werden wir diesen ebenfalls innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Entdeckung rügen. Zur Wahrung der Rechte reicht es aus, wenn innerhalb dieser Frist die Rüge an den Lieferer abgesandt wurde.

9. Gewährleistung

  • Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche – soweit es sich nicht um Werkleistungen handelt – innerhalb von zwei Jahren ab Gefahrübergang. Ist das gelieferte Produkt entsprechend seiner üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht, verjähren die Gewährleistungsansprüche innerhalb von fünf Jahren ab Gefahrübergang.
  • Bei Werkleistungen verjähren die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Soweit im Rahmen eines Werklieferungsvertrages unvertretbare bewegliche Sachen hergestellt oder erzeugt werden, beginnen die vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsfristen mit der förmlichen Abnahme i.S.v. Ziff. 4. Punkt 2.

10. Mängelbeseitigung/Garantie

  • Wir behalten uns alle gesetzlichen Rechte im Falle der Lieferung einer mangelhaften Ware vor. Insbesondere können wir bei Sach- und Rechtsmängeln nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Kommt der Vertragspartner seiner Pflicht, eine mangelfreie Sache zu liefern, auch nach zwei ergebnislosen Nachbesserungsversuchen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Unberührt bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche.
  • Für den Fall, dass der Vertragspartner im Rahmen eines Werklieferungsvertrages unvertretbare beweglichen Sachen herstellt oder erzeugt, können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gegenüber dem Vertragspartner zur Nacherfüllung bestimmten angemessen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Vertragspartner die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, vom Vertragspartner für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen einen Vorschuss zu verlangen.
  • Übernimmt der Vertragspartner oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der gelieferten Sache oder dafür, dass die gelieferte Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), stehen uns im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche, die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat. Für den Fall, dass der Vertragspartner eine Haltbarkeitsgarantie übernommen hat, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer aufgetretener Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

11. Höhere Gewalt

  • Für den Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener, vom Vertragspartner nicht zu vertretender Ereignisse, sind wir berechtigt, die Ausführung zu einer späteren Zeit zu verlangen, längstens jedoch bis 6 Monate nach Eintritt der höheren Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, ohne dass den Vertragspartner irgendwelche Ansprüche entstehen. Zu den vorgenannten Ereignissen zählen insbesondere auch währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Streik und Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder marktbedingte Beschaffungsprobleme. Nach Ablauf von 6 Monaten sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben.
  1. Eigentumsvorbehalt
  • Die gelieferte Ware geht mit unserer Zahlung oder unserer Verarbeitung in unser uneingeschränktes Eigentum über. Weitergehende Eigentumsvorbehalte, insbesondere der sogenannte erweiterte Eigentumsvorbehalt in allen seinen Formen, sind ausgeschlossen.
  1. Rechtzeitigkeit
  • Für die Rechtzeitigkeit aller Willenserklärungen und Rechtshandlungen unsererseits ist deshalb der Zeitpunkt ihrer Abgabe, bei brieflichen Übermittlungen der Zeitpunkt der Aufgabe bei der Postanstalt, maßgeblich.
  1. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist die jeweilige Lieferadresse, im Übrigen unsere Betriebstätte. 

  1. Gerichtsstand
  • Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Leipzig. Dies gilt auch für Ansprüche im Wechsel – und Scheckverkehr. Wir sind auch berechtigt, am Wohnsitz des Vertragspartners zu klagen.
  1. Sonstiges 
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden sind im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss nicht getroffen.
  • Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der Interessen der Parteien am nächsten kommen.

 

 

Datenschutzinformation nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung

Wir verarbeiten als Unternehmen personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet neben personenbezogenen Daten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtstag, Telefonnummern) auch die Vertragsdaten (z.B. Grundbuchdaten, Steuer-ID), Abrechnungsdaten und die Bankdaten sowie vergleichbare Daten.

1     Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten

Kontaktdaten des Unternehmens als verantwortliche Stelle sowie unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter

Weishaupt Planungen GmbH

Friedrich-Oettler-Straße 6

04668 Grimma

Tel.: +49 3437/ 70750 – 0

Fax: +49 3437/ 70750 – 11

E-Mail: sekretariat@wp-grimma.de

2      Zweck für die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie deren Rechtsgrundlage

2.1      Datenverarbeitung zum Zweck einer Vertragsanbahnung sowie -abwicklung (Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)

Die Datenverarbeitung ist für die Vertragsanbahnung, -durchführung und -abrechnung erforderlich. Des Weiteren werden personenbezogene Daten zum Zweck der Leitungssicherung und des Leitungsbaus verarbeitet und gespeichert.

2.2      Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO)

Wir verarbeiten Daten in zulässiger Weise zur Wahrung unserer berechtigten Interessen. Dies umfasst auch die Nutzung personenbezogener Daten.

  • Für die Erhebung von Erstinformationen bezüglich der Eigentumsverhältnisse (über Landesvermessungsämter/ Grundbuchämter) und für die Ermittlung der Pächterdaten (Bauernverband)
  • Um rechtliche Aspekte geltend machen zu können sowie für die Verteidigung bei rechtlichen Unstimmigkeiten
  • Zur Durchführung von Ermittlungen sowie Qualifizierungen von Adressen

Sollten wir personenbezogene Daten in anderer Art und Weise, welche zuvor nicht genannt wurde, verarbeiten wollen, werden wir vorher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber informieren.

2.3      Datenverarbeitung bezüglich gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c (DS-GVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DS-GVO)

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen für Unternehmen (Steuergesetze, Handelsgesetzbuch), ist einer Verarbeitung personenbezogener Daten zu dieser Gesetzeserfüllung erforderlich.

3       Empfänger/ Weitergabe personenbezogener Daten

Innerhalb unseres Unternehmens erhalten jene Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen. Dies gilt ebenfalls für von uns eingesetzte Dienstleister. An Dritte werden personenbezogene Daten nur dann herausgegeben, wenn es für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist oder der Betroffene zuvor eingewilligt hat.

4       Routinemäßige Speicherung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, bis das zugehörige Vertragsverhältnis beendet ist und sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind, keine sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere rechtliche Rechtfertigungsgründe für die Speicherung mehr bestehen.

5       Rechte der betroffenen Person

Bei Rückfragen zum Datenschutz können Sie sich gerne an unsere/n Datenschutzbeauftragte/n wenden (vgl. Punkt 1). Dies beinhaltet neben dem Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung aus Art. 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Darüber hinaus besteht für jeden Betroffenen die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

5.1       Widerspruchsrecht

Sofern wir eine Verarbeitung von Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen vornehmen, haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit das Recht, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen.

6       Datenquellen

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Vertragsbeziehung von unseren Vertragspartnern erhalten. Weiterhin verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, welche uns aus den öffentlich zugänglichen Quellen wie Landesvermessungsämtern, Grundbuchämtern, Handels- und Vereinsregistern, der Presse, dem Internet sowie Leitungserkundigungen zulässigerweise gewinnen dürfen.

7       Änderungsklausel

Unsere Datenverarbeitung unterliegt Änderungen, aufgrund dessen wir verpflichtet sind auch unsere Datenschutzinformation von Zeit zu Zeit anzupassen. Bei Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.

 

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